Energieausweis in Wien: Wann er Pflicht ist und was er zeigt
Ohne Energieausweis keine Inserate für Verkauf und Vermietung: Was das Dokument aussagt, wer ihn ausstellt und worauf Käufer und Mieter achten sollten.
Redaktion Post Wien1 Min. Lesezeit

Wer in Österreich eine Wohnung oder ein Haus verkaufen oder vermieten will, muss in der Regel einen Energieausweis vorlegen. Für Käufer und Mieter ist er eine wichtige Orientierung zu den künftigen Heizkosten.
Was steht im Energieausweis?
Der Energieausweis beschreibt die energetische Qualität eines Gebäudes. Kennzahlen wie der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor werden in Klassen dargestellt. Je besser die Klasse, desto weniger Energie braucht das Gebäude rechnerisch.
Wann ist er vorzulegen?
Nach dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz ist der Ausweis bei Verkauf und Vermietung vorzulegen und auszuhändigen. Schon in Inseraten sind Kennwerte anzugeben. Für bestimmte Gebäude gibt es Ausnahmen.
Wer stellt ihn aus?
Befugte Fachleute wie Baumeister, Ziviltechniker oder Energieberater erstellen den Ausweis auf Basis von Plänen und einer Begehung. Er ist mehrere Jahre gültig.
Was er nicht zeigt
Der Energieausweis ist eine Berechnung unter standardisierten Bedingungen. Der tatsächliche Verbrauch hängt vom Nutzerverhalten, der Lage der Wohnung im Haus und dem Zustand der Heizung ab. Bei einem Kauf lohnt zusätzlich ein Blick auf die Heizkostenabrechnungen. Mehr zur Kaufplanung lesen Sie in Wohnung kaufen in Wien.
Häufige Fragen
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
In der Regel zehn Jahre, sofern am Gebäude keine wesentlichen Änderungen vorgenommen wurden.
Brauche ich einen Energieausweis für eine einzelne Wohnung?
Für den Verkauf oder die Vermietung einer Wohnung genügt oft der Ausweis für das Gebäude oder ein Ausweis für die Nutzungseinheit.
Was hilft eine bessere Energieklasse?
Sie kann den Wert einer Immobilie erhöhen und senkt die Betriebskosten. Maßnahmen wie Dämmung und Heizungstausch verbessern die Kennwerte.

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