Befristeter Mietvertrag in Wien: Worauf Mieter achten sollten
Viele Mietverträge in Wien sind befristet. Was das für Mieter bedeutet, welche Mindestdauer gilt und welche Punkte vor der Unterschrift geprüft werden sollten.
Redaktion Post Wien1 Min. Lesezeit

Wer in Wien eine Wohnung am privaten Markt mietet, bekommt häufig einen befristeten Vertrag. Das ist rechtlich zulässig, unterliegt aber Regeln, die Mieter kennen sollten.
Mindestdauer
Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes muss eine Befristung bei Wohnungen mindestens drei Jahre betragen. Kürzere Befristungen sind in diesem Bereich nicht wirksam durchsetzbar.
Kündigung durch den Mieter
Mieter können einen befristeten Vertrag nach Ablauf des ersten Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist vorzeitig kündigen. Für Vermieter ist eine vorzeitige Kündigung nur aus wichtigen Gründen möglich.
Was vor der Unterschrift zu prüfen ist
- Ist die Befristung schriftlich vereinbart und das Enddatum genannt?
- Welche Kosten sind im Mietzins enthalten, welche kommen dazu?
- Wie hoch ist die Kaution und wie wird sie veranlagt?
- Gibt es Regelungen zu Erhaltung, Ausmalen und Rückgabe?
- Ist ein Energieausweis übergeben worden? Mehr dazu unter Energieausweis in Wien.
Beratung nutzen
Mietrecht ist komplex, und je nach Gebäude gelten unterschiedliche Regeln. Mieterberatungsstellen und Interessenvertretungen helfen bei konkreten Fragen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn der Vertrag nach Ablauf einfach weiterläuft?
Wird ein befristeter Vertrag nach Ablauf nicht aufgelöst, kann er sich verlängern. Die genauen Folgen hängen vom Einzelfall ab.
Ist eine Befristung bei Untermiete anders?
Für Untermietverträge können andere Regeln gelten. Hier lohnt eine Beratung.
Muss ich bei Auszug ausmalen?
Das hängt von Vertrag und Rechtslage ab. Pauschale Ausmalverpflichtungen sind nicht immer wirksam.

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